(04.01.2018) Zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen dürfen Auszubildende, PraktikantInnen und neue MitarbeiterInnen seit 1. November 2017 nur nach Beibringung eines Immunitätsnachweises im KAV tätig werden. Dieser Nachweis muss mittels ärztlichem Attest unter Verwendung des Formulars „Immunitätsnachweis für Angehörige der Gesundheitsberufe im Wiener KAV“ erfolgen.
Das Formular kann über die Internetseite https://www.turnus-wien.at/im-studium/studium-im-kav/ heruntergeladen werden.