(11.06.2021) Zum Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen dürfen Auszubildende, PraktikantInnen und neue MitarbeiterInnen nur nach Beibringung eines Immunitätsnachweises in den Lehrkrankenhäusern der Vinzenz Gruppe tätig werden. Dieser Nachweis muss mittels ärztlichem Attest unter Verwendung des Formulars „Impf- und Immunitätsnachweis“ erfolgen. Das Formular steht auf dieser Seite zum download bereit: Immunitätsnachweis