NeueinsteigerInnen und PraktikantInnen
Neu eintretende MitarbeiterInnen, PraktikantInnen, HospitantInnen, StudentInnen aller
Berufsgruppen
• Personen die neu im WIGEV eintreten, haben vor Dienstantritt eine schriftliche Bestätigung
über einen negativen PCR-Test aus einem zertifizierten Labor (Teststraße) vorzulegen.
• Das Testergebnis (Zeitpunkt der Abnahme) für den PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden
sein.
• Ein Dienstantritt darf grundsätzlich nur nach negativem Testergebnis erfolgen.
Im begründeten Einzelfall kann, wenn es der Dienstbetrieb erfordert, auch ein Antigen Schnelltest mit einem nachfolgenden PCR-Test in der Einrichtung durchgeführt werden.
• Wenn ein Praktikum innerhalb des WIGEV unmittelbar an ein anderes anschließt, ist kein
neuerlicher Test erforderlich.
• Für die Dauer des Praktikums innerhalb des WIGEV ist für PraktikantInnen, HospitantInnen
und StudentInnen, etc. diese SOP analog wie für MitarbeiterInnen anzuwenden.
Impf- und Genesungsnachweise
Beim Nachweis von Impfungen und Genesungen sind folgende Fristen zu beachten:
• Impfzertifikat gemäß § 4e Epidemiegesetz 1950 über eine erfolgte Impfung mit einem zentral
zugelassenen Impfstoff entsprechend folgender Fristen:
o Zweitimpfung – nicht länger als 360 Tage nach der Zweitimpfung und mindestens 14
Tage zwischen Erst- und Zweitimpfung.
o Einmalimpfung – mindestens 22 Tage und nicht länger als 270 Tage nach Impfung.
o Impfung – sofern mindestens 21 Tage vor Impfung ein AK-Nachweis vorlag und nicht
länger als 360 Tage nach Impfung.
o Eine weitere Impfung, mindestens 120 Tage nach einer der o.a. Impfungen aber nicht
länger als 360 Tage zurückliegend.
• Genesungszertifikat gemäß § 4d Epidemiegesetz 1950 betreffend eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2.
• Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine, in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person, ausgestellt wurde.
• Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist.