(09.05.2023)
Immunitätsnachweis:
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen
Auszubildende, Pratikantinnen und Pratikanten sowie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur nach Vorlage eines Immunitätsnachweises im Hanusch-Krankenhaus tätig werden. Dieser Nachweis muss mittels ärztlichem Attest unter Verwendung des Formulars „Immunitätsnachweis“
erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sabine.neuberg@oegk.at oder +43 1 91021-84013.
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